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Auto verleihen als Freundschaftsdienst

Auto verleihen als Freundschaftsdienst
Vielen lieben Dank für die vielen wertvollen Tipps, die ich im Zuge meines Versicherungswechsels von Ihnen erhalten habe! Gerne wieder und kann ich nur weiterempfehlen!
Claudia Gruber • Kundin der IVP

Auto verleihen als Freundschaftsdienst


Ein Freund, eine Freundin will sich Ihr Auto borgen. Fast niemand sagt dazu nein, jedoch sollten Sie wissen, was dabei zu beachten ist:


  • Ihr Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden

INFO: kommt es z.B. zu einem Verkehrsunfall, weil die Bremsen nicht funktionieren, so haften Sie als Fahrzeughalter.


  • Sie müssen überprüfen, ob der Entleiher eine aufrechte Fahrerlaubnis hat.


  • Bei einer kostenlosen Überlassung Ihres Fahrzeugs, haften Sie für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher verursacht.

TIPPS:

  1. Schließen Sie vor dem Verleihen mit dem/der anderen Fahrer/in einen Leihvertrag ab, um eventuelle Schäden und die Haftung im Vorfeld zu regeln. Welche Punkte der Leihvertrag regeln sollte, finden Sie in einer Checkliste des ÖAMTC. Bei den ÖAMTC-Juristen erhalten Mitglieder auch einen Mustervertrag zur Fahrzeugleihe.
  2. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll – Nehmen Sie sich bei der Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeugs Zeit, es zusammen mit dem Entleiher auf Schäden zu überprüfen. Halten Sie Mängel schriftlich in einem Übergabeprotokoll fest.
  • Wer seinen Pkw regelmäßig an Familie, Freunde und Bekannte verleiht, sollte die zusätzlichen Fahrer in die Versicherungspolizzeaufnehmen lassen.
  • Informieren Sie Ihren Kfz-Versicherer vorab über den Autoverleih – selbst wenn dieser nur einmalig stattfindet. Andernfalls riskieren Sie eine Beitragsnachzahlung und im schlimmsten Fall eine Vertragsstrafe.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer bestehende KFZ-Versicherung haben, diese kostenlos überprüfen lassen möchten oder eine neue KFZ-Versicherung benötigen, so sind wir sehr gerne für Sie da:
Ihr IVP-Team