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Grillen im Sommer birgt Gefahren

Grillen im Sommer birgt Gefahren
Durch die tolle Beratung und den jährlichen Versicherungscheck, fühle ich mich bestens abgesichert. Egal was ich und meine Familie unternehmen, ich weiß, dass wir im Falle des Falles bestens versichert sind.
Sabine Hummel • Kundin der IVP

Grillen im Sommer


Grillen für Familie und Freunde, im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon, zählt für viele Österreicher zum Genuss des Sommers. Doch auch beim Grillen, kann es zu Verletzungen und/oder Sachbeschädigung kommen. Nicht nur Vorsicht ist beim Grillen geboten, sondern vor allem auch der richtige Versicherungsschutz.


Versicherung bei Verletzungen im Zuge des Grillens


Gesetzliche Sozialversicherung: verletzt man sich beim Grillen selbst, wie z.B. verbrennt man sich beim Grillen, so ist medizinische Erstversorgung durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt.


Private Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung kommt im Falle von bleibenden Schäden zum Zug. Je nach Versicherungsvertrag wird hier finanzielle Entschädigung und oftmals auch Schmerzensgeld ausbezahlt.


Private Krankenversicherung: beschert einem ein Grillunfall einen Krankenhausaufenthalt, so ist dafür die private Krankenversicherung da.


Versicherung bei Beschädigungen durch das Grillen


Haushaltsversicherung: wenn es durch einen Grillunfall z.B. zu einem Brand kommt oder Outdoormöbel dadurch beschädigt werden, so werden diese Schäden durch die Haushaltsversicherung gedeckt, außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit umfasst z.B. das Benutzen von Brandbeschleuniger oder wenn man den Griller unaufbesichtigt lässt. Manche Haushaltsversicherungen schließen sogar auch grobe Fahrlässigkeit mit ein – hier raten wir zu einer genauen Prüfung Ihres Versicherungsvertrages. Gerne können Sie sich diesbezüglich an uns wenden.


Beschädigung von fremdem Eigentum


Privathaftpflichtversicherung: Wird Eigentum von einem Gast oder des Nachbarn beschädigt oder ein Gast im Zuge des Grillens verletzt, so ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, die im Normalfall Teil der Haushaltsversicherung ist – wieder unter der Voraussetzung, dass der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde und eine Haftung Ihrerseits besteht.


Grillunfälle vorbeugen

  • Der Griller sollte weit genug abseits von jeglichen entflammbaren Gegenständen platziert werden.
  • Vorsicht beim Grillen selbst – Verwenden Sie keine Brandbeschleuniger oder andere gefährliche Substanzen, um das Feuer in Gang zu bringen.
  • Im Falle eines Holzkohlegriller, löschen Sie das Feuer und die Glut nach dem Grillen sorgfältig.
  • Grillen Sie mit Gas, so drehen Sie das Gas nach dem Grillen ab und stellen sicher, dass die Gasflasche keiner intensiven Sonnenbestrahlung ausgesetzt ist.
  • Grillen Sie elektrisch, so stellen Sie den Griller nach Gebrauch ab.
  • Halten Sie immer einen Eimer Wasser und/oder einen Feuerlöscher in Griffweite.


Unsere IVP Versicherungsmakler beraten Sie gerne im Detail und überprüfen auch gerne Ihre bestehenden Versicherungsverträge: