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Versicherungen bei Unwetterschäden

Versicherungen bei Unwetterschäden
Nachdem wir eine großen Sturmschaden und leider keine allzu gute Versicherung hatten, habe ich mich an die Profis von IVP gewendet. WEnn nun wieder etwas passieren sollten ist dies auch sehr unangenehm, jedoch weiß ich, dass wir nun Dank IVP optimal versichert sind.
Klaus Breitenbauer • Kunde der IVP

Wenn Unwetter Schäden im Garten Terrasse & Balkon anrichten


Stürme, Starkregen mit Überflutungen, Blitz, Donner und faustgroße Hagelkörner richten große Schäden an. Garten, Gartenmöbel, Terrassenmöbel und Inventar können dabei leicht kaputt gehen. Welche Versicherung zahlt für welche Schäden?

Die richtige Versicherung ist eine wichtige Vorsorge, sollte auch bei Ihnen das Wetter Schäden an Haus und Garten/Terrasse und Balkon anrichten.


Sturm- bzw. Unwetterschäden werden prinzipiell durch die Eigenheimversicherung und der Haushaltsversicherung abgedeckt. Versichert sind dabei entstandene Schäden durch Sturm, Regen und Hagel, Schmelzwasser und Schneedruck.


Haushaltsversicherung:


Gegenstände, die wir bewegen können wie z.B. Gartenmöbel und Gartengeräte auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten, die auch dort verwendet und belassen werden, sind üblicherweise in der Haushaltsversicherung versichert.


Eigenheimversicherung:


in den meisten Eigenheimversicherungen sind Beschädigungen an Balkongeländern, Terrassengeländern, Topf- und Terrassenpflanzen enthalten.


Extra in die Polizze einzuschließen:


Bäume, Hecken, Sträucher Außenanlagen wie Hochbeete, Pools, Whirlpools, Teiche, und Gartenhäuschen müssen meist  extra in die Polizze eingeschlossen werden. Gartenzäune und -mauern, sind ebenfalls nicht in jeder Polizze automatisch versichert. Auch die Einschränkung der Deckung auf einzelne Schadenursachen (z.B. Unwetterschäden) ist möglich.


Fall von Mietwohnung


Wenn Sie Mieter einer Wohnung mit kleinem Garten sind, nehmen viele Menschen an, dass Gartenmöbel und Gartengeräte automatisch in ihrer Haushaltsversicherung versichert sind. Oft ist dies aber nicht der Fall und müssen extra in die Versicherungspolizze eingeschlossen bzw. im Rahmen eines sogenannten Gartenbündels versichert werden.

Richtige Vorsorge und Verpflichtung, um Schäden zu minimieren

Wenn ein Unwetter oder Sturm droht, sind sie als Versicherungsnehmer verpflichtet die drohenden Schäden zu minimieren. Das heißt für Sie alle beweglichen Gegenstände so weit möglich in Sicherheit zu bringen, alle Fenster und Türen zu schließen, Sonnenmarkisen einzufahren, um Schäden so gering wie möglich zu halten. Sinnvoll ist auch, sich per SMS von der Versicherung über aufkommende Unwetter oder Stürme informieren zu lassen – viele Versicherungen bieten diesen Service.

Sollten Sie unsicher über Ihre Versicherungsdeckung sein, so wenden Sie sich an uns :


Was wir für Sie tun können:

  • Die unabhängigen Betreuer der IVP analysieren vollkommen kostenlos Ihre Versicherungen auf abgedeckte Risiken, Kosten und Sinnhaftigkeit.
  • Wir finden am Markt alternative Lösungen mit gleichem oder höheren Leistungsumfang und geringeren Kosten.
  • Wir nehmen für Sie bei Bedarf einen kostenlosen Versicherungswechsel vor.
  • Wir bieten Ihnen einen jährlichen Vertragsservice an, bei dem wir gemeinsam überprüfen, ob noch alles für Sie passt.
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